Das Pflege-ABC

Das Pflege-ABCPflege ist ein heikles Thema über das nicht so gerne gesprochen wird. Doch wenn der Pflegefall eingetreten ist, sollte sich sowohl der Pflegebedürftige als auch die Person, welche die Betreuung übernehmen wird, sachkundig machen. Das Pflege-ABC beginnt meist mit Informationen in Bezug auf die aktivierende Pflege und endet mit den Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen bzw. Pflegeversicherung.

Der Informationsbedarf ist beim Eintritt des Pflegefalles sehr groß. Im Internet sind auf verschiedenen einschlägigen Webseiten die Rechte und Pflichten nach dem ABC aufgelistet. Eines der Hauptthemen ist das, wer einen ambulanten Pflegedienst bezahlt und wie gut diese ambulanten Pflegedienste sind. Die Novellierung des Pflegegesetzes im Jahre 2008 die vom Gesetzgeber festgelegt wurde, besagt, dass sich ambulante Pflegeeinrichtungen einem sogenannten „Pflege-TÜV“ unterziehen müssen. Dabei werden die Einrichtungen unangemeldet begutachtet und nach dem Schulsystem benotet. Da hierbei eine Gesamtnote bzw. ein Notendurchschnitt errechnet wird, sind die einzelnen Kriterien nicht transparent.

Das Pflege-ABC informiert z. B. auch darüber, wie sich die Grundpflege bei den einzelnen Pflegestufen zusammensetzt und welche Leistungen für eine Rehabilitationsmaßnahme von den Kassen übernommen werden. Dieser unabhängige Wegweiser, der gleichermaßen für Patienten und Angehörige wichtige Informationen in sich birgt, sollte genutzt werden, sobald der Pflegefall eingetreten ist. Finanzielle Hilfe für die Kosten, die durch die Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden, können beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Wird der Pflegebedürftige von Familienmitgliedern betreut, so haben diese Anspruch auf einen monatlichen Geldbetrag, der von den Pflegekassen bezahlt wird. Auch der Pflegende braucht Urlaub und so unterstützt die Pflegeversicherung auch dies, indem sie für die Urlaubszeit die Kosten für einen Heimplatz übernimmt. Die Verhinderungspflege kommt dann zum Tragen wenn die Pflege mindestens ein Jahr erfolgt ist. Weitere Informationen können über diese Webseite abgerufen werden. So z. B. auch die, wer das Pflegepersonal eines mobilen Pflegedienstes bezahlt bzw. wie viel der Pflegebedürftige vom Gesamtbetrag leisten muss. Wichtig ist auch die Frage, ob Zuschüsse zu erhalten sind, wenn der Pflegebedürftige eine spezielle Ernährung benötigt.