Das gilt es beim Bleaching der Zähne zu beachten

Das gilt es beim Bleaching der Zähne zu beachtenEin strahlend weißes Lächeln ist in erster Linie das Ergebnis guter Pflege, doch manchmal hilft nur noch eine Aufhellung, damit wieder entspannt gelächelt werden kann. Beim Bleaching der Zähne sollten aber ein paar Punkte beachtet werden, denn sonst bleibt die Behandlung wirkungslos oder kann im schlimmsten Fall Schmerzen verursachen.

Eine professionelle Zahnreinigung & die Wahl der Mittel

Vor einem Bleaching müssen die Zähne gereinigt werden. Dafür steht ein Besuch beim Zahnarzt an, auch wenn hinterher Zuhause das Aufhellen erfolgen soll. Der Fachmann sieht auch auf den ersten Blick ob das Zahnfleische bereits angeschlagen ist und dann sollte die Aufhellung der Zähne verschoben werden. Von Oma und Opa kennt man vielleicht noch den Tipp mit dem Backpulver zum Aufhellen der Zähne, doch die chemische Zusammensetzung des weißen Pulvers reicht nicht aus um eine Wirkung zu erzielen. Die Behandlung mit Bleaching Gel für Zuhause ist hier die bessere Lösung, denn die Konzentration der bleichenden Mittel darin wirkt sanft und über einen längeren Zeitraum. Daher müssen die Schienen mit dem Gel auch ein- bis zweimal pro Woche für einen bestimmten Zeitraum getragen werden. Das Gel schafft im Gegensatz zu den ebenfalls erhältlichen Klebestreifen ein gleichmäßiges Ergebnis, während die Streifen meist nicht überall haften und dadurch unregelmäßige Aufhellungen erzielt werden.

UV- Bleiche beim Profi

Der Zahnarzt hellt die Zähne mit UV-Licht auf. Dafür überzieht er Rachen und Zahnfleisch mit Gummi, trägt das Bleaching Gel auf und führt dann das UV-Licht gleichmäßig über das Gebiss. Mit dieser Methode wird die stärkste Wirkung erzielt, aber die Zähne sind in den Tagen danach auch ziemlich empfindlich. Sehr kalte oder heiße Speisen führen dann häufig zu Schmerzen. Die Schmerzattacken verschwinden nach einigen Tagen wieder und bei Zähnen, die zu Beginn des Bleachens frei von Karies waren,  ist die UV-Methode durchaus vertretbar, weil keine bleibenden Schäden verursacht werden.