Die GKV, also die gesetzliche Krankenversicherung, hat in erster Linie die formulierte Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu wahren, sie wiederherzustellen oder aber den Gesundheitszustand zu bessern. Die ist genau festgelegt im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) und durch Paragraf 12 Abs. 1 SGB V eingeschränkt. Wie hoch die im Einzelfall aufzubringenden Leistungen sind ist aber auch abhängig von der Maßgabe der Richtlinien, die der gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 SGB V beschließt.
Diese Leistungen sind alle, die zur Verhütung von Krankheiten, in Fragen der Empfängnisverhütung oder des Schwangerschaftsabbruches, zur Verhütung von Zahnerkrankungen und natürlich in akuten Fragen der Gesundheit erbracht werden. Dazu zählen alle Bereiche der anerkannten medizinischen Behandlung. Viele Krankenkassen fördern mittlerweile auch alternative Behandlungsmethoden, wie Akupunktur oder Homöopathie. Sonst geht es um Kinderuntersuchung, Psychotherapie, Versorgung mit Arzneimitteln, Verband- Heil- und Hilfsmittel aber auch um häusliche Krankenpflege, den Krankenhausaufenthalt, die medizinische Rehabilitation, sowie nicht ärztliche sozialpädiatrische Leistungen und Krankengeld.
Bei der Erbringung der Leistung durch die Krankenkassen besteht jedoch auch die Pflicht der Selbstbeteiligung des Versicherten. So sind momentan grundsätzlich 10 % der Kosten bei der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln zuzuzahlen. Auch bei Heilmitteln gilt, dass die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten und einen Geldbetrag pro Verordnung beträgt. Es gibt jedoch auch hier eine Ausnahmeregelung, denn laut Paragraf 62 SGB V muss die gesetzliche Krankenkasse die dem Versicherten während eines Kalenderjahres entstehenden Eigenanteile bzw. Zuzahlungen übernehmen, wenn die individuell ermittelte Belastungsgrenze erreicht ist.
Ein besonderes Thema ist die Pflegebedürftigkeit. Sie ist gesetzlich im Sozialhilfegesetzbuch geregelt. Die 1995 eingeführte Pflegeversicherung hat in diesem Zusammenhang eine immense sozialpolitische Bedeutung. Pflegebedürftigkeit ist eine Angelegenheit mit unendlich vielen Facetten. Die soziale Dimension geht nicht nur die Pflegebedürftigen an, sondern auch die Pfleger, die vielfach Familienangehörige sind. Die ökonomische Betrachtungsweise sagt, dass durch Pflegebedürftigkeit enorme finanzielle Aufwände entstehen.