Die Aufgaben von Gesundheitsämtern

Die Aufgaben von GesundheitsämternDer öffentliche Gesundheitsdienst hat vielfältige Aufgaben, die jeweils von den örtlichen Gesundheitsämtern wahrgenommen werden. Landes- und Bundesgesetze regeln ihre Aufgaben und zum Teil muss auch EU-Recht berücksichtigt werden. Die einzelnen Bundesländer können auch unterschiedliche Schwerpunkte haben und sich vermehrt um bestimmte Themen kümmern. Ein großer Punkt ist jedoch die Überwachung der Hygienevorschriften in allen Arztpraxen, Altenheimen, Jugendheimen, Schulen und auch auf Schiffen und in Flughäfen überwacht das zuständige Gesundheitsamt die Einhaltung geltender Vorschriften.

Die verschiedenen Abteilungen der Gesundheitsämter haben zudem folgende Aufgaben:

  • Gesundheitsberichtserstattung
  • Amtsärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Gesundheitsförderung
  • Hygieneüberwachung
  • Umweltmedizin
  • AIDS-Beratung
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Schwangerenberatung & Konfliktberatung für Schwangere
  • Durchführung des Infektionsschutzgesetzes
  • Amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum Heilpraktiker
  • Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Eine Überwachung der Einhaltung von hygienischen Vorschriften in Betrieben oder Gemeinschaftseinrichtungen gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Gesundheitsämter, wobei hier in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten.

Besondere Aufgaben

Neben den bereits aufgelisteten Aufgaben bemühen sich die Gesundheitsämter aber noch auf vielen weiteren Gebieten und auch die umfassende Information und Aufklärung der Bürger fällt in den Zuständigkeitsbereich der Ämter. Die Durchführung der Untersuchungen für eine Fahrerlaubnisverlängerung ab 50 Jahren gehört je nach Bundesland ebenfalls zu den Aufgaben des Gesundheitsamts und Schuleingangsuntersuchungen werden von den Behörden ebenfalls durchgeführt. Die Unterstützung von Suchtkranken und die Aufklärung und Beratung der Bevölkerung fällt in das Resort  der einzelnen Gesundheitsämter und auch eine Zusammenarbeit mit den Jugendämtern in Bezug auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist Teil der Aufgaben von den einzelnen Behörden. Die Gesundheitsberichterstattung gehört seit Kurzem ebenfalls zu den Aufgaben und die neuen Landesgesundheitsgesetze regeln die Rahmenvorgaben für die Aufgaben der einzelnen Länder.