Übernimmt die Krankenkasse ein Elektromobil?

ElektromobilWenn es darum geht, die in Deutschland ansässigen Krankenkassen zu bewerten, dann sind sich die meisten Menschen gleich einig. Es wird Land auf Land abwärts geschimpft und geklagt, denn die gesetzlichen Kassen sorgen durch gezielte Leistungsverweigerungen immer häufiger für Unmut unter der Bevölkerung.

Natürlich unterliegen auch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlichen Vorgaben. Trotz allem sind sie jedoch an einer Gewinnmaximierung interessiert, sodass es nicht verwunderlich ist, dass sie sowohl den niedergelassenen Ärzten als auch den Patienten Grenzen aufzeigen.

Chronisch Kranke müssen bei den gesetzlichen Krankenkassen immer öfter zuzahlen

Vor allem die Zuzahlungen zu Arzneimitteln und die fehlende Kostenübernahme diverser Leistungen ärgern die Verbraucher. Die Ärzte sind nur noch bedingt in der Lage, Medikamente zu verschreiben, die sie selbst für angebracht erachten. Und sucht der Patient die Praxis zum Ende des Quartals auf, so wird der Mediziner sein Kontingent vermutlich fast ausgereizt haben, sodass mit kostspieligen Behandlungen oder der Verschreibung entsprechender Medikamente nicht mehr zu rechnen sein. Natürlich bekommt der Patient trotz allem noch die nötige Behandlung, jedoch darf er nicht darauf hoffen, das bestmögliche bzw. teuerste Präparat, was es auf dem Markt gibt, verschrieben zu bekommen.

Dies ärgert vor allem die chronisch Kranken. Sie brauchen in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Behandlung, müssen hier jedoch vieles aus eigener Tasche zahlen, was entsprechend dann den persönlichen Geldbeutel erheblich schmälert.

Anerkannte Hilfsmittel der GKV

Auch gehbehinderte Patienten werden häufig zur Kasse gebeten. Je nach diagnostizierter Krankheit benötigen sie entsprechende Medikamente oder aber einen Rollstuhl bzw. ein Elektromobil. Doch gerade bei Letzterem gehen die Meinungen weit auseinander. Wird solch ein Elektromobil überhaupt von den Kassen bezahlt?

Elektromobile fallen unter die Kategorie Sonder-Rollstühle. Sie sind bei allen Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt und daher auch förderberechtigt. Förderberechtigt bedeutet jedoch, dass der Patient lediglich mit einer Zuzahlung rechnen kann – und nicht mit der gesamten Kostenübernahme. Darüber hinaus bedarf es einer Verordnung durch den zuständigen Mediziner, denn nur so lässt sich die Förderung überhaupt in Anspruch nehmen.

Konnte eine medizinische Indikation nachgewiesen werden, so steht der Anschaffung eines Elektromobils in der Regel nichts mehr im Wege. Es ist allerdings darauf zu achten, welche Hilfsmittelnummer der Elektro-Rollstuhl trägt. Es gibt zahlreiche Modelle, die hier nicht gefördert werden, sodass sich der Patient vor der Auswahl entsprechend informieren muss.

Zu beachten gilt auch, dass für Elektromobile häufig eine Versicherung abgeschlossenen werden muss. Nur, Modelle, deren Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreiten, sind von der Versicherungspflicht befreit. In diesem Fall genügt das Anbringen eines entsprechenden Kennzeichens am Elektromobil.

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