Die verkehrspsychologische Beratung ist nicht Bestandteil der MPU. Ein Autofahrer, der aufgelaufene Punkte abbauen will oder muss, kann dies durch die verkehrspsychologische Beratung erreichen. Generell darf jeder Führerscheininhaber alle 5 Jahre an einer derartigen Beratung teilnehmen. Bei einigen Beratungen besteht die Voraussetzung, dass der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre an einem Aufbauseminar einer Fahrschule teilgenommen hat. Die Beratung dauert meist zwischen 2 – 4 Wochen, wobei etwa 4 Sitzungen durchgeführt werden. Die Kosten für die verkehrspsychologische Beratung müssen vom Führerscheininhaber getragen werden. Im Durchschnitt liegen diese Kosten bei etwa 300€.
Inhaltsverzeichnis
Sinn der verkehrspsychologischen Beratung
Ursächlich ist es, gemeinsam mit dem Betroffenen herauszuarbeiten, worin sein verkehrsgefährdendes Verhalten besteht, welche Gründe dafür vorliegen und wie man das Verhalten verbessern kann. Wenn der Betroffene z. B. Probleme mit Alkohl hat, ist dies nicht die richtige Anlaufstelle, sondern er sollte sich an Fachleute mit Suchtproblematiken wenden. Die Nutzung der Beratungen ist freiwillig und wird meist von Verkehrsteilnehmern genutzt, um einem drohenden Führerscheinentzug entgegenzuwirken. Die verkehrspsychologische Beratung wird meist bei einem Punktestand von 14 oder mehr Punkten in Anspruch genommen. Auch Fahrer, die einen Führerschein auf Probe haben, nutzen bei Verkehrsverstößen die Unterstützung der Psychologen, um den Punktestand zu reduzieren.
Eine verkehrspsychologische Beratung verfolgt die Ziele, zum einen das Verhalten im Straßenverkehr zu analysieren und dieses Verhalten zum anderen zu verändern. Der Verkehrsteilnehmer soll sich während der Beratung mit seinem verkehrsgefährdenden Verhalten auseinandersetzen und Wege zur Änderung dieses Verhaltens erkennen, um so künftig Verkehrsverstöße durch sein Verhalten zu vermeiden. Auch vor einem Verkehrsgericht kann sich die freiwillige, erfolgreiche Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung positiv auf das Urteil auswirken.
Wer führt die Beratung aus?
Eine verkehrspsychologische Beratung wird somit nicht von Medizinern, sondern darf ausschließlich von dafür berechtigten Verkehrspsychologen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um speziell ausgebildete psychologische Berater, die eine amtliche Zulassung zur Durchführung der verkehrspsychologischen Beratung besitzen. Einen geeigneten Berater findet man über den Bundesverband der niedergelassenen Verkehrspsychologen und über speziell eingerichtete MPU-Beratungsstellen.