Pflegekasse prüft Pflegestufen und Schwere der Pflegebedürftigkeit

Pflegekasse prüft Pflegestufen und Schwere der PflegebedürftigkeitDie gesetzliche Pflegeversicherung trägt die Kosten der Pflege für die Menschen, die pflegebedürftig sind. Die unterschiedlichen Pflegestufen und Pflegebedürftigkeit werden in drei Stufen eingeteilt, ganz nach der Schwere des Pflegeeinsatzes.

  • Pflegestufe I beschreibt den erheblichen Pflegebedarf. Dabei wird davon ausgegangen, dass in einem oder mehreren Bereichen eine tägliche Hilfe notwendig ist und zusätzlich mehrmals in der Woche für die Versorgung und den Haushalt Personal benötigt wird. Die Grundpflege beträgt mindestens 45 Minuten, die Hilfe im Haus und für die Versorgung 90 Minuten täglich.
  • Pflegestufe II beinhaltet schwer pflegebedürftige Personen, die mindestens dreimal täglich Hilfe benötigen sowie zusätzlich mehrmals in der Woche. Als Zeiten werden hier für die Grundpflege 2 Stunden eingeplant und für Haushalt und Versorgung 3 Stunden täglich.
  • Pflegestufe III beschreibt die schwerstpflegebedürftigen Menschen, die rund um die Uhr Hilfe brauchen. Betragen muss die Grundpflege täglich mindestens 4 Stunden, die Versorgung mindestens 5 Stunden. Bei Härtefällen in der Pflegestufe III wird auch ein Aufwand an Pflege anerkannt, wenn die Pflege weit über das tägliche Maß hinausgeht.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist heute schon kaum in der Lage alle Kosten, welche tatsächlich für die Pflege anfallen zu zahlen. Derzeit werden etwa 600.000 Menschen stationär in entsprechenden Einrichtungen versorgt. Dazu kommen nochmals 700.000 Personen, welche die Pflegestufe I bzw. II haben und von Angehörigen betreut werden.

Die Einstufung in die verschiedenen Pflegegruppierungen wird durch den MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ermittelt. Beantragt werden müssen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vom Pflegebedürftigen selbst oder aber seinem gesetzlichen Vertreter. Geleistet wird ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag gestellt wurde. Derjenige, der eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, ist finanziell gut abgesichert.