EU geht gegen leere Versprechungen bei Lebensmitteln vor

EU geht gegen leere Versprechungen bei Lebensmitteln vorBeim täglichen Einkauf von Lebensmitteln im Supermarkt wird man mit Werbebotschaften wie „aus kontrolliertem Anbau“, „cholesterinarm“, „Bodenhaltung“, „ohne Zucker“, „aus der Region“ usw. regelrecht überwältigt. Doch dies betrifft nicht nur Lebensmittel. Beispielsweise bei Bankprodukten wird mit Gratis-Angeboten um die Gunst der Verbraucher geworben. Doch halten diese Werbebotschaften auch immer das ein, was sie versprechen?

Leider hat der Verbraucher kaum eine Möglichkeit, beispielsweise die wirkliche Herkunft von angeblich frischem Obst und Gemüse oder Fleisch zu erfahren. Viele verlassen sich ganz einfach auf die meist in übergroßer Schrift dargestellten Versprechen der Hersteller und Anbieter. Manch einer macht sich auch nicht die Mühe, die Inhaltsstoffe auf der Verpackung zu lesen, da diese oftmals so klein gedruckt sind, dass sie sich mit bloßem Auge kaum entziffern lassen. „Kontrollierter Anbau“ bedeutet lange noch nicht, dass es sich hierbei um ein echtes Ökoprodukt handelt, das Wort „kontrolliert“ bedeutet vielmehr, dass lediglich Vorgaben von Vertragspartnern eingehalten wurden. Doch woran kann nun der Normalverbraucher im Supermarkt erkennen, um was für ein Produkt es sich wirklich handelt?

Aus diesem Grund müssen beispielsweise seit dem 1. Juli 2010 gemäß einer EU-Richtlinie, alle verpackten Bio-Produkte mit dem EU-Bio-Logo versehen sein. Ebenso dürfen Lebensmittel, die bestimmte, auf die Gesundheit bezogene, Eigenschaften aufweisen, nur dann als solche gekennzeichnet werden, wenn diese auf der EU-Positivliste ausgewiesen sind. Zudem müssen diese Lebensmittel über ein entsprechendes Nährwertprofil verfügen. Lebensmittel, welche diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen in ganz Europa nach einer Übergangszeit von 6 Monaten nicht mehr mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen versehen werden. Mit dem EU-Kennzeichen „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ dürfen nach geltendem EU-Recht nur Lebensmittel gekennzeichnet werden, welche im festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien hergestellt wurden.