Zahnärztliche Leistungen im Überblick – was zahlt die Kasse noch?

Zahnärztliche Leistungen im Überblick - was zahlt die Kasse noch?Wer Kronen, Implantate oder spezielle Kunststofffüllungen benötigt, der wird beim Zahnarzt in der Regel richtig zur Kasse gebeten. Für Zahnersatz zahlt die Kasse lediglich pauschale Festzuschüsse (50 Prozent der anfallenden Kosten). Alle anderen Kosten trägt der Patient. Wer dann noch einen sehr hochwertigen Zahnersatz möchte, muss noch tiefer in die Tasche greifen und die Mehrkosten privat bezahlen. Diese orientieren sich wiederum an der im Jahr 2012 eingeführten privatzahnärztlichen Gebührenordnung, GOZ.

Doch es gibt durchaus Möglichkeiten, diese Kosten in Grenzen zu halten. So haben beispielsweise diejenigen, die regelmäßig zur Kontrolle gehen und ein Bonusheft führen, einen deutlichen Vorteil. Hier steigen die Zuzahlungs-Prozente nach fünf Jahren auf 60 und nach zehn Jahren auf 65. Bei Geringverdienern (unter 1.100 Euro brutto) oder Personen, die BAföG oder Hartz IV beziehen, wird die Regelversorgung sogar komplett erstattet.

Kosten für eine Zahnbehandlung

Kosten für reguläre Behandlungen müssen von den Kassenpatienten allerdings nicht selbst getragen werden. Dazu zählen beispielsweise die Karies-Entfernung, das Füllen entstandener Löcher, das Ziehen von Zähnen sowie alle Wurzelbehandlungen. Auch das Entfernen von Zahnstein sowie Parodontose-Behandlungen gehören zu den Kassenleistungen. Zahnfüllungen sind allerdings nur dann für die Patienten kostenlos, wenn das preiswerteste Material verwendet wird. Für Kunststofffüllungen zahlt die Kasse etwa nur dann, wenn diese für den sichtbaren Bereich verwendet werden.

Zahnarztkosten verringern

Ob es sich um einen Zahnarzt in Berlin, in München oder in Hamburg handelt, spielt in Bezug auf die Kosten für Kassenpatienten keine Rolle. Denn letztlich entscheiden die Krankenkassen darüber, welche Kosten übernommen werden und welche nicht. Einzig bei Zusatzleistungen, die ein Patient aus eigener Tasche bezahlen muss, haben die Zahnärzte einen eigenen, individuellen Spielraum.

Im Allgemeinen lassen sich die Zahnarztkosten verringern, indem mindestens einmal jährlich die Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen wird. Die Untersuchungen sollten in ein Bonusheft eingepflegt werden, und falls der Patient dann einmal einen Zahnersatz benötigt, erhält er von seiner Krankenkasse den maximalen Zuschuss.

Um einen Überblick über die Kosten zu erhalten, kann sich jeder Patient von seinem Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Hierfür dürfen die Zahnärzte von ihren Kassenpatienten kein Geld verlangen. Die Hälfte jeder Rechnung für Zahnersatz machen in der Regel die zahntechnischen Material- und Laborkosten aus. Zahnärzte dürfen an dieser Stelle jedoch günstige Labore, beispielsweise mit Sitz im Ausland, beauftragen. Auch Krankenkassen dürfen die Versicherten auf günstige Anbieter hinweisen.

Krankenkassen vergleichen

In vereinzelten Fällen beteiligen sich die Krankenkassen zudem an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung oder gewähren einen Zuschuss zu einem höherwertigen Zahnersatz. Darüber hinaus gibt es verschiedentlich Kooperationen mit Dienstleistern oder Unternehmen, die Zahncreme oder andere Zahnpflegeprodukte herstellen. Hieraus kann sich ein Sparvorteil ergeben. Ein Kassenvergleich lohnt sich deshalb immer und kann im Internet problemlos vorgenommen werden.

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