Der Nutzen einer ambulanten Badekur

Der Nutzen einer ambulanten BadekurEine Kur soll dazu beitragen, dass Körper und Geist sich erholen können und dabei neue Kräfte für den Alltag sammeln. Sie kann auch nach einem Unfall oder einer Krankheit dazu beitragen, dass der gesundheitliche Zustand sich rasch weiter bessert. Eine ambulante Badekur kann vom Hausarzt also aus verschiedenen Gründen verordnet werden, denn sowohl dermatologische Indikatoren wie auch allgemeine Probleme und drohende Erschöpfungszustände sind ausreichende Gründe für eine Beantragung einer ambulanten Badekur. Da der Patient bei einer offenen Badekur nicht im Kurzentrum übernachtet, sondern selbst für eine Unterkunft sorgen muss, ist diese Form der Kur für die Krankenkassen wesentlich günstiger als klassische Kuren und daher stehen die Chancen auf eine finanzielle Unterstützung seitens der Kassen gut. Ambulante Badekuren können alle drei Jahre beantragt werden oder bei medizinischer Notwendigkeit sogar einmal pro Kalenderjahr.

Für wen sind offene Badekuren gedacht und was kosten sie?

Als Alternative zur Mutter-Kind-Kur kann eine ambulante Badekur verordnet werden, aber auch nach einem Unfall oder einer längeren Krankheit kann eine mehrwöchige Therapie in einem Kurort beantragt werden. Zu Beginn der Kur, die meist drei Wochen dauert, erstellt der Badearzt ein Therapiekonzept, das individuell auf den Patienten zugeschnitten wird. Der Kurantrag  für Badekuren muss vom Hausarzt bei der Krankenkasse eingereicht werden und sie entscheidet dann über die Kostenübernahme. Auch als Vorsorgekur kann eine ambulante Badekur genutzt werden, um einen Erschöpfungszustand zu vermeiden oder größere gesundheitliche Probleme abzuwenden. Für den Patienten ist die ambulante Form einer Kur besonders günstig, wenn er in der Nähe der Kureinrichtung wohnt, doch es gibt in den Kurorten auch viele private Unterkünfte, für die die Kassen einen Unkostenzuschuss zahlen. Das Therapiezentrum in Bad Bocklet ist wie viele andere staatlich anerkannt und daher übernehmen die Kassen hier 100 % der Arztkosten und in der Regel 90 % der therapeutischen Kurmittel. Mit dem Zuschuss der Kassen für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung und Kurtaxe muss der Patient hier nur noch den üblichen Eigenanteil leisten.