Personen stehen viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung für das Alter vorzusorgen. Es ist jedoch zu erwähnen, dass an diese Thematik nicht erst im hohen Alter gedacht werden sollte. Keiner ist davor geschützt durch einen Unfall plötzlich zu einem Pflegefall zu werden. In einem derartigen Fall ist es von Vorteil, wenn entsprechende Maßnahmen zur Vorsorge in die Wege geleitet wurden. Angehörige eines Patienten haben so Kenntnis darüber, was zu tun ist und welches die individuellen Behandlungswünsche der betroffenen Person sind. Im Rahmen einer Patientenverfügung kann jeder individuell festhalten, welche Art der Behandlung er nach einem Unfall wünscht. Das Dokument hilft dem erkrankten Menschen dabei, seine Bedürfnisse auch weiterhin zu äußern, auch wenn er dazu körperlich nicht mehr eigenständig in der Lage ist.
Eine Patientenverfügung gewinnt immer dann an Bedeutung, wenn sich ein Mensch durch einen Unfall oder eine Erkrankung in einem komatösen Zustand befindet. Ab diesem Moment ist der Patient nicht mehr selbst in der Lage seine Bedürfnisse zu äußern, beziehungsweise bei wichtigen Entscheidungen seine Einwilligung abzugeben. Besitzt ein Patient kein derartiges Dokument, werden von Gesetzes wegen her alle medizinischen Maßnahmen eingeleitet, die der Erhaltung des Lebens dienen. Der Patient kann dann jedoch nicht äußern, ob er diese lebenserhaltenen Maßnahmen überhaupt wünscht. Viele Menschen möchten es vermieden wissen, dass sie ewig in diesem wehrlosen Zustand verweilen müssen. In einer Patientenverfügung bestimmen Personen darüber, ob Sie entsprechende Maßnahmen wünschen oder nicht.
Patientenverfügungen sind ein adäquates Mittel, um frühzeitig zu verhindern, dem Willen der Ärzte oder der Angehörigen hilflos ausgesetzt zu sein. Im Rahmen eines derartigen Dokuments lassen sich verschiedene Maßnahmen die zur medizinischen Behandlung getroffen werden können, ausschließen. So kann der Patient beispielsweise bekunden, dass er keine Dialysebehandlung oder künstliche Beatmung respektive Ernährung wünscht. Eine ungewollte Behandlung kann also durch eine Patientenverfügung vermieden werden. Die Verfügung kann aber nicht nur zur Ablehnung einzelner medizinischer Behandlungsmethoden genutzt werden. Ebenso ist eine Zustimmung zu bestimmten Verfahren möglich. Informationen über diese Thematik, sowie entsprechende Formulare hält das Internet in einer Vielzahl bereit.